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WENN DU EINMAL GEFLOGEN BIST, WIRST DU AUF DER ERDE WANDERN, DEN BLICK ZUM HIMMEL GERICHTET, DENN DORT BIST DU GEWESEN UND DORTHIN SEHNST DU DICH ZURÜCK. (Leonardo da Vinci)

Untersuchung gemäß JAR-FCL 3

Mit der Einführung von JAR-FLC 3 müssen sich Piloten regelmäßig einer HNO-ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Die Behörde hat mich zum flugmedizinischen Sachverständigen (authorised medical Examiners/AMEs) für HNO bestimmt.

Bei der flugmedizinischen Untersuchung handelt es sich um ein Privatgutachten, für das der ausstellende Arzt gegebenenfalls auch haften muss.

Die Austrocontrol hat ein standardisiertes Vorgehen für die Durchführung dieser Untersuchung erarbeitet.

Für eine reibungslose Abwicklung beachten Sie bitte:

Geben Sie schon bei der Anmeldung bekannt, dass Sie eine Flugtauglichkeitsuntersuchung vornehmen lassen wollen.
Wenn Sie verkühlt sind, dann ist die Untersuchung nicht sinnvoll. 
 

Die Untersuchung umfasst:

  1. Spezifische Anamnese,
  2. kompletten HNO-Status,
  3. Hörtest (Audiogramm) und
  4. Schwindelprüfung

Sie erhalten:

  • das notwendige Formular und
  • eine Kopie des Hörtests
Telefonische Voranmeldung
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